wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2008
6 U 1/08 -

Discount-Fitness-Studio darf nicht mit günstigem Preis werben, wenn Duschen extra bezahlt werden muss

Benutzung der Duschen ist elementarer Bestandteil der Grundleistung und keine bloße Zusatzleistung

Bei der Werbung für eine Mitgliedschaft muss ein Fitnessstudio angeben, dass in dem beworbenen Angebot die Benutzung der Duschen nicht enthalten ist, sondern zusätzliche Entgelte dafür anfallen. Wenn dieser Hinweis fehlt, ist die Werbung irreführend und begründet einen Wettbewerbsverstoß.

Das von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verklagte Fitness-Studio (hier: McFit) hatte mit einem Monatsbeitrag von 15,90 Euro (mittlerweile 16,90 EUR) um Mitglieder geworben. Dass in diesem Preis die Benutzung der Duschen nicht enthalten war und 0,50 Euro pro Duschvorgang kosten sollte, war auf den Werbetafeln nicht vermerkt. Das Landgericht Mannheim verbot die Werbung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte dieses Urteil in zweiter Instanz.

Werbung ist irreführend

Die Richter entschieden, dass die angegriffene Werbung irreführend sei. Sie erwecke bei einem relevanten Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Eindruck, dass in dem angegebenen Preis auch die Benutzung der Duschen inbegriffen sei. Das Argument der Beklagten, dass das angesprochene Publikum gar nicht erwarte, dass der Monatspreis auch ein Duschangebot beinhalte, ließen die Richter nicht gelten. Die Benutzung der Duschen werde nicht als Zusatzleistung, sondern als elementarer Bestandteil der Grundleistung angesehen. Es liege auf der Hand, dass ein Benutzer nach dem Besuch des Fitness-Studios das Bedürfnis habe, zu duschen. Ein aufgeklärter Verbraucher gehe auch davon aus, dass er hierfür kein gesondertes Entgelt entrichten müsse. Die Richter wiesen auch das Argument zurück, sie verfügten nicht über die nötige Sachkunde, dies zu beurteilen. Sie gehörten sehr wohl zu den von der Werbung angesprochenen Verkehrskreisen. Denn im Vordergrund des Angebots stehe für viele Interessenten die allgemeine Erzielung gesundheitlicher Vorteile sowie die Stärkung des Kreislaufs oder der Muskulatur. Solche Interessenten gebe es in allen Bevölkerungskreisen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2009
Quelle: ra-online (we/pt)

Vorinstanz:
  • Landgericht Mannheim, Urteil vom 29.11.2007
    [Aktenzeichen: 23 O 75/07]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Karlsruhe_6-U-108_Discount-Fitness-Studio-darf-nicht-mit-guenstigem-Preis-werbenwenn-Duschen-extra-bezahlt-werden-muss~N8245

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8245 Dokument-Nr. 8245

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.