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Die Weigerung der Eltern zum Schulbesuch des Kindes stellt auch dann eine Kindeswohlgefährdung dar, wenn die Eltern für eine anderweitige Wissensvermittlung sorgen. Stellen die Eltern aber in Aussicht, künftig für den Schulbesuch zu sorgen, genügt eine entsprechende gerichtliche Auflage zur Sicherstellung des Schulbesuchs. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines damals fast 13 Jahre alten Kindes stellten spätesten seit September 2021 nicht mehr sicher, dass das Kind die Schule besuchte. Sie legten dar, dass sie ihr Kind zu Hause unterrichten. Der Schule war dies aber nicht ausreichend. Nachdem mehrere Bußgelder keine Verhaltensänderung bei den Eltern bewirkte, wandte sich die Schule an das Familiengericht Bad Säckingen. Dieses sah in der
Das Oberlandesgericht Karlsruhe führte zum Fall zunächst aus, dass der unterbliebene
Da die Eltern aber einen künftigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2023
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32730
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