wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.09.2008
4 U 26/06 -

Schadensersatzhaftung eines Aufsichtsratsvorsitzenden bei systematischem Betrug einer Aktiengesellschaft

Beihilfe Leistender haftet wie der Haupttäter auf Schadensersatz

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Wirtschaftsprüfer verurteilt, an 71 Kläger Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 3.000.000 € zu zahlen. Nach Auffassung des Senats war der Beklagte in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender einer Aktiengesellschaft mitverantwortlich für eine betrügerische Anlagevermittlung.

Der Beklagte war von Ende 1998 bis Mitte 2000 Aufsichtsratsvorsitzender einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Baden, die sich mit der Entwicklung und dem Vertrieb von geschlossenen Immobilien-Fonds in den USA befasste. Die Entwicklung einerseits und der Vertrieb der Fonds andererseits erfolgten durch zu diesem Zweck gegründete Tochtergesellschaften.

Fonds-Anteile sind inzwischen wertlos

In der Zeit von März 1999 bis Dezember 2000 erwarben die 71 Kläger Anteile an einem bestimmten Fonds. Die einzelnen Zeichnungssummen lagen zwischen 25.000 $ und 300.000 $. Die Anteile sind inzwischen wertlos; die mit Entwicklung und Vertrieb der Fonds-Anteile befassten deutschen Gesellschaften haben bereits Ende 2001/Anfang 2002 Insolvenzantrag gestellt.

Gericht sieht systematischen Betrug

Nach den Feststellungen des 4. Senats stellte der Vertrieb der Fonds-Anteile gegenüber den Anlegern einen systematischen Betrug dar. Es habe einen Emissionsprospekt gegeben, in dem entscheidende Umstände vorsätzlich falsch dargestellt worden seien. Das betreffe insbesondere ein (weitgehend wertloses) angebliches Sicherheitskonzept und eine ebenso wertlose sogenannte "Platzierungsgarantie". Außerdem seien Anlagegelder prospektwidrig in erheblichem Umfang dem Vermögen des Fonds entzogen worden. Ohne die falschen Darstellungen im Prospekt hätte nach Auffassung des Senats kein Kläger Gelder zum Erwerb der Fonds-Anteile eingezahlt. Der Hauptverantwortliche des Betruges sei ein ehemaliger Rechtsanwalt gewesen, der als Gesellschafter der Aktiengesellschaft und Prokurist der Tochtergesellschaften den gesamten Vertrieb der Fondsanteile maßgeblich gesteuert habe. Der ehemalige Rechtsanwalt ist bereits vor einigen Jahren wegen eines Teiles der vom Senat festgestellten Straftaten mit Urteil des Landgerichts Mannheim rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Beklagter als Aufsichtsratsvorsitzender der Aktiengesellschaft mitverantwortlich

Mitverantwortlich war nach Auffassung des Senats allerdings auch der Beklagte als Aufsichtsratsvorsitzender der Aktiengesellschaft. Dieser habe in einer Aufsichtsratssitzung vom 17.03.1999 den Vertrieb der Fonds-Anteile gebilligt und an verschiedenen Beschlüssen mitgewirkt, durch welche die Vertriebstätigkeit ermöglicht und unterstützt wurde. Der Beklagte habe zu diesem Zeitpunkt in Kenntnis der für den Betrug maßgeblichen Umstände gehandelt. Insbesondere habe der Beklagte den Emissionsprospekt und die Bedeutung der für die Anleger entscheidenden Fehler dieses Prospekts gekannt. Unter diesen Umständen sei die Mitwirkung des Beklagten an den Aufsichtsratsbeschlüssen vom 17.03.1999 als Beihilfe zum Betrug des hauptverantwortlichen ehemaligen Rechtsanwalts zu werten. Bei einer Beihilfe zum Betrug sei der Beklagte sämtlichen Klägern - in gleicher Weise wie der Haupttäter - in voller Höhe zum Schadensersatz verpflichtet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 15.09.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Karlsruhe_4-U-2606_Schadensersatzhaftung-eines-Aufsichtsratsvorsitzenden-bei-systematischem-Betrug-einer-Aktiengesellschaft~N6685

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6685 Dokument-Nr. 6685

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.