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Werden auf eine als Parkplatz bestimmte Fläche die Parkflächen eingezeichnet, so stellt dies keine bauliche Veränderung der Fläche dar. Vielmehr dient die Einzeichnung nur der Ordnung und Gebrauchsregelung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einem als
Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah in dem
Zudem habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts kein Verstoß gegen § 15 Abs. 3 WEG vorgelegen. Denn die Gebrauchsregelung habe nicht nur einzelne
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (zt/MDR 1978, 495/rb)
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Dokument-Nr. 17136
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