wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2022
14 W 61/22 (Wx) -

Beleidigung über Social-Media-Plattform durch anonymen Nutzer begründet Auskunftspflicht des Plattformbetreibers

Bezeichnung als "dunkler Parasit" stellt Beleidigung dar

Wird eine Person auf einer Social-Media-Plattform durch einen anonymen Nutzer beleidigt, so begründet dies zwecks Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche eine Auskunftspflicht des Plattformbetreibers gemäß § 21 Abs. 2 und 3 TTDSG. Weder ist eine Schwere der Rechtsverletzung noch die konkrete Darlegung erforderlich, auf welche Weise zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen Person durchgesetzt werden sollen. Die Bezeichnung einer Person als "dunkler Parasit" stellt eine Beleidigung dar. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem von einem anonymen Nutzer im Februar 2022 auf YouTube veröffentlichten Video wurde eine Frau unter anderem als "dunkler Parasit" bezeichnet. Der Nutzer berichtete in emotionaler Weise von seiner Auseinandersetzung mit der Frau und warum diese in ihm eine Retraumatisierung seiner Erfahrungen sexueller Gewalt in seiner Kindheit bewirkt habe. Die von der Beleidigung betroffene Frau beanspruchte nachfolgend vor dem Landgericht Freiburg von YouTube Auskunft über den Namen und die Adresse des Nutzers. Das Landgericht entschied zu Gunsten der Betroffenen, wogegen sich die Beschwerde von YouTube richtete.

Auskunftspflicht über Name und Adresse des anonymen Nutzers

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. YouTube sei gemäß § 21 Abs. 2 und 3 TTDSG verpflichtet, Auskunft über den Namen und die Adresse des anonymen Nutzers zu erteilen. Der Auskunftsanspruch könne nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Betroffene darlegt, welche zivilrechtlichen Ansprüche sie mit Hilfe der Auskunft geltend machen will. Die Rechtsverletzung müsse auch nicht von besonderem Gewicht sein. Es genüge insofern, dass ein in § 1 Abs. 3 NetzDG aufgeführter Tatbestand erfüllt sei. Dies sei hier wegen der Beleidigung der Fall.

Vermutete Unkenntnis des Namens und der Adresse des Nutzers

Wenn ein Nutzer sich auf einer Internetplattform unter Verwendung eines selbstgewählten Namens äußert und sich aus dem Inhalt seiner Beiträge keine Hinweise auf seine Identität ergeben, begründe dies nach Ansicht des Oberlandesgerichts die Vermutung, dass ein durch die Äußerung Betroffener den Namen und die Anschrift des Nutzers nicht kennt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2022
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Freiburg, Beschluss vom 17.06.2022
    [Aktenzeichen: 1 O 68/22]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_14-W-6122-Wx_Beleidigung-ueber-Social-Media-Plattform-durch-anonymen-Nutzer-begruendet-Auskunftspflicht-des-Plattformbetreibers.news32264.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32264 Dokument-Nr. 32264

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.