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Einem Mieter von Gewerberäumen steht kein Anspruch auf Nutzung der Versorgungsanschlüsse des Nachbarn für Gas, Strom und Wasser zu. Denn ein Grundstückseigentümer ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Mieter des benachbarten Grundstücks zu versorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2011 mietete eine Firma Gewerberäume zur Produktion von Dönerspießen an. Die
Das Landgericht Karlsruhe wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung jedoch zurück. Denn der Firma habe kein Anspruch auf Gewährleistung der
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung der Firma daher zurück. Ihr habe kein Anspruch auf
Ein Anspruch auf
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe zudem die beabsichtigte
Zwar könne in der
Soweit die Firma anführte, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2014
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18627
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