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Wird ein Autofahrer durch eine heruntergefallene Zigarette vom Straßenverkehr abgelenkt und verursacht er dadurch einen Verkehrsunfall, ist ihm grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Die Versicherung muss daher nicht den Schaden regulieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Als sich ein
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Versicherung. Diese sei nach § 61 VVG (neu: § 81 VVG) von ihrer Leistungspflicht befreit gewesen, da der
Unerheblich sei es nach Auffassung des Oberlandesgerichts gewesen, dass der
Das Rauchen während der Fahrt sei zwar noch nicht als grob fahrlässig zu bezeichnen gewesen, so das Oberlandesgericht, es habe jedoch eine erhöhte Sorgfaltspflicht begründet. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (zt/ZfS 1994, 95/rb)
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Dokument-Nr. 17454
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