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Wird das Erbe eines Minderjährigen unter der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers gestellt, so kann dieser für den minderjährigen Erben eine Eigentumswohnung kaufen. Einer Genehmigung des Familiengerichts oder des minderjährigen Erbens bedarf es dafür nicht. Denn der Erbe ist ausreichend durch die Regeln der Testamentsvollstreckung geschützt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass der Vollzug des Kaufvertrags über die
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei zudem nicht gemäß § 2206 Abs. 2 BGB die
Das Oberlandesgericht erkannte zwar an, dass der Kauf der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2015
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21627
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