wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 27.04.2022
1 Rvs 34 Ss 173/22 -

Nichterscheinen des Angeklagten bei Weigerung seine Identität preiszugeben

Zurückweisung der Berufung des Angeklagten

Nach § 329 Abs. 1 StPO kann die Berufung des Angeklagten verworfen werden, wenn er nicht zur Hauptverhandlung erscheint. Dies ist etwa dann gegeben, wenn der Angeklagte zwar körperlich anwesend ist, sich aber nicht als Angeklagter zu erkennen gibt und Fragen zu seiner Identität nicht beantwortet. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verwarf das Landgericht Karlsruhe im Oktober 2021 die Berufung des Angeklagten, weil er nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Zwar war eine Person im Zuschauerraum des Sitzungssaals. Die Frage, ob sie der Angeklagte sei, beantwortete die Person aber nicht. Da die Person sich nicht ausweisen konnte, konnte ihre Identität nicht festgestellt werden. Gegen die Verwerfung der Berufung richtete sich die Revision des Angeklagten.

Zurückweisung der Berufung des Angeklagten wegen Nichterscheinens

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Berufung des Angeklagten sei zu Recht gemäß § 329 Abs. 1 StPO verworfen worden, da der Angeklagte als nicht erschienen zu behandeln gewesen sei. Für ein Erscheinen genüge nicht schon die körperliche Anwesenheit. Er müsse sich als Angeklagter zu erkennen geben und Fragen des Gerichts zu seiner Identität beantworten. Das Gericht sei nicht zu aufwändigen und zeitraubenden Ermittlungen zur Identität der anwesenden Personen verpflichtet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2022
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2021
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Karlsruhe_1-Rvs-34-Ss-17322_Nichterscheinen-des-Angeklagten-bei-Weigerung-seine-Identitaet-preiszugeben~N31798

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31798 Dokument-Nr. 31798

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.