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Können Verkehrszeichen aufgrund von Verschmutzung, Schnee oder weil sie von Bäumen und Büschen verdeckt werden, nicht erkannt werden, sind sie für den Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich. Es muss dem Führer eines Fahrzeugs auch mit flüchtigem Blick möglich sein, das Verkehrszeichen wahrzunehmen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Lesetipp - refrago:
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer in einer Tempo 30-Zone die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h überschritten und wurde daraufhin zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass zwar das
Das Oberlandesgericht sah die Sache jedoch anders und stellte fest, dass eine fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h nicht rechtsfehlerfrei festgestellt worden sei. Der Fahrer habe das
Für die Wirksamkeit von
Eine solche Fallgestaltung sei hier gegeben, so dass das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Hamm (vt/st)
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Dokument-Nr. 13780
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