wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.07.2012
III-1 VAs 62/12 -

Aufnahme von Verurteilungen zu Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen im Führungszeugnis bei weiteren derartigen eingetragenen Straftaten

Ausnahmeregelung des § 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG gilt bei weiteren eingetragenen Straftaten nicht

Verurteilungen über Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen können entgegen von § 32 Abs. 2 Nr. 5a des Bundes­zentral­register­gesetzes (BZRG) im Führungszeugnis aufgenommen werden, wenn weitere Straftaten eingetragen sind, selbst wenn diese ebenfalls Verurteilungen von Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen beinhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall waren im Bundeszentralregister für den Betroffenen zwei Verurteilungen von Geldstrafen von jeweils 30 Tagessätzen eingetragen. Hintergrund dessen war zum einen eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt und zum anderen ein vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da diese Verurteilungen in einem im Mai 2012 erteilten Führungszeugnis erschienen, beantragte der Betroffene deren Löschung. Er verwies zur Begründung auf § 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG, wonach Verurteilungen von nicht mehr als 90 Tagessätzen in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden dürfen. Nachdem das Bundesamt für Justiz den Antrag ablehnte, beantragte der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung.

Kein Anspruch auf Löschung der beiden Verurteilungen aus Führungszeugnis

Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den Betroffenen. Ihm stehe kein Anspruch auf Löschung der beiden Verurteilungen aus dem Führungszeugnis zu.

Zulässige Aufnahme der beiden Verurteilungen von Geldstrafen von 30 Tagessätzen

Zwar seien gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG Verurteilungen, die Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen beinhalten, nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen. Diese Ausnahme gelte aber nur, so das Oberlandesgericht, wenn im Zentralregister keine weiteren Straftaten eingetragen seien. So liege der Fall hier aber. Dass beide Verurteilungen lediglich Geldstrafen von 30 Tagessätzen beinhalten, sei unerheblich. Die Ausnahmevorschrift finde keine Anwendung, weil der Nichtaufnahme jeder der beiden Verurteilungen in das Führungszeugnis die Eintragung der jeweils anderen Strafe im Zentralregister entgegenstehe. Die Bestimmung sei nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass als weitere Strafe nur eine solche in Betracht komme, die selbst ohne Rücksicht auf weitere Eintragungen, ins Führungszeugnis zu übernehmen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_III-1-VAs-6212_Aufnahme-von-Verurteilungen-zu-Geldstrafen-von-bis-zu-90-Tagessaetzen-im-Fuehrungszeugnis-bei-weiteren-derartigen-eingetragenen-Straftaten~N24313

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24313 Dokument-Nr. 24313

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.