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Weigert sich ein Elternteil trotz gerichtlicher Anordnung das Kind an den sorgeberechtigten Elternteil herauszugeben, kann gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt werden. Es liegt an dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erzieherisch auf das Kind einzuwirken, um es zu einer Rückkehr zu bewegen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Vater eines minderjährigen Kindes das alleinige Sorgerecht erhielt, ordnete das Amtsgericht Steinfurt im Januar 2017 die
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die sofortige Beschwerde der Kindesmutter zurück. Da sie gegen die Herausgabeanordnung verstoßen habe, sei die Verhängung des Ordnungsgelds zulässig gewesen.
Im Rahmen der
Es sei unzutreffend, so das Oberlandesgericht, dass der Kindesvater das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25307
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