wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.12.2020
I-4 W 116/20 -

"Alltagsmaske" in Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" stellt kein Medizinprodukt dar

Auf fehlende Eigenschaft "Medizinprodukt" muss nicht hingewiesen werden

Eine "Alltagsmaske" in Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" stellt kein Medizinprodukt im Sinne des Medizin­produkte­gesetzes dar. Es muss auch nicht darauf hingewiesen werden, dass es sich bei einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" nicht um ein Medizinprodukt handelt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste das Oberlandesgericht Hamm Ende des Jahres 2020 im Rahmen eines Wettbewerbsprozesses in zweiter Instanz darüber entscheiden, ob eine zur Bedeckung von Mund und Nase geeignete "Stoffmaske" ein Medizinprodukt ist. Die streitgegenständliche Maske war mit einer - im Stile einer Comic-Zeichnung gehaltenen - Zeichnung eines geöffnetes Mundes mit lückenhaftem Gebiss auf grünem Hintergrund bedruckt. Das Landgericht Münster hatte in der ersten Instanz die Einstufung der Stoffmaske als Medizinprodukt verneint.

Stoffmaske als "Alltagsmaske" kein Medizinprodukt

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Im Sprachgebrauch der derzeit geltenden infektionsschutzrechtlichen Regelungen stelle die in Rede stehende Stoffmaske eine sogenannte "Alltagsmaske" in Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" dar. Eine solche Maske sei nicht als Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes einzustufen. Dass die Maske im Einzelhandel zusammen mit medizinisch anmutenden Gerichtsmasken ausgestellt werden, sei weder dem Hersteller oder Importeur noch dem Großhändler anzulasten. Es bedarf auch keines aufklärerischen Hinweises, dass die Stoffmaske kein Medizinprodukt ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2021
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Münster, Beschluss vom 06.11.2020
    [Aktenzeichen: 25 O 89/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_I-4-W-11620_Alltagsmaske-in-Form-einer-textilen-Mund-Nasen-Bedeckung-stellt-kein-Medizinprodukt-dar.news29815.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29815 Dokument-Nr. 29815

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.