wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.04.2023
I-4 U 247/21 -

Fotoaufnahme eines urheberrechtlich geschützten Werks aus der Luft ist nicht von der Panaromafreiheit gedeckt

Panaromafreiheit erfasst nur Lichtbildaufnahmen von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen

Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk aus der Luft mittels einer Drohne aufgenommen, so ist dies nicht von der Panaromafreiheit des § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt. Denn diese erfasst nur Lichtbildaufnahmen von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen. Dazu gehört der Luftraum nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In mehreren Büchern eines Buchverlags wurden Fotos verschiedener urheberrechtlich geschützter Kunstwerke abgebildet. Die Fotos wurden mittels einer Drohne aus der Luft aufgenommen. Ein Künstler sah darin eine Verletzung seines Urheberrechts und klagte auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Bochum gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Buchverlags. Er hielt die Fotoaufnahmen gedeckt von der Panoramafreiheit.

Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Anspruch auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz bestehe. Denn der Buchverlag habe eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Fotoaufnahmen mittels Drohne nicht von Panoramafreiheit gedeckt

Werden Fotos eines Kunstwerks mittels einer Drohne aus der Luft aufgenommen, so das Oberlandesgericht, greife nicht die Panoramafreiheit des § 59 Abs. 1 UrhG. Diese umfasse nur diejenigen Perspektiven, die von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus bestehen. Dazu gehöre die Perspektive aus dem Luftraum nicht. Auch wenn der Begriff der "öffentlichen Wege, Straßen oder Plätze" nicht abschließend ist, lasse sich der Luftraum auch bei wohlwollender Auslegung nicht in diese Aufzählung einreihen. Es gehe nur um diejenigen Perspektiven, die sich den Augen eines Menschen von allgemein zugänglichen Orten aus bieten. Erfassts seien dabei allein Orte und Einrichtungen, die einen Teil der Erdoberfläche bilden oder mit der Erdoberfläche zumindest dauerhaft und fest verbunden sind.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2023
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Bochum, Urteil vom 18.11.2021
    [Aktenzeichen: 8 O 97/21]
Nachinstanz:
  • Bundesgerichtshof, Entscheidung
    [Aktenzeichen: I ZR 67/23]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_I-4-U-24721_Fotoaufnahme-eines-urheberrechtlich-geschuetzten-Werks-aus-der-Luft-ist-nicht-von-der-Panaromafreiheit-gedeckt.news33025.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33025 Dokument-Nr. 33025

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.