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Ein Anbieter von Online-Kursen zur Vorbereitung auf einen Sportbootführerschein muss seinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen und sie über dieses auch informieren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Betreiber der Internetseite sportbootfuehrerschein.de.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Betreiber Online-Kurse mit einer Laufzeit von 24 Stunden bis zu sechs Monaten angeboten, die Nutzer aber nicht über ihr
Die Nutzung eines Online-Kurses zur Vorbereitung auf einen Sportbootführerschein stelle zwar eine Freizeitveranstaltung dar, so das Oberlandesgericht Hamm. Aber damit diese Ausnahmeregelung greifen könne, müsse diese Leistung vom Unternehmer zeitlich so eingegrenzt sein, dass ein
Typisches Merkmal für die vom
Des Weiteren treffe die Ausnahmevorschrift auch deshalb nicht zu, weil Verbraucher sich in der Praxis nicht vor Vertragsschluss über Inhalt und Qualität des Online-Kurses informieren können. Die Kursmaterialien seien erst nach Abschluss des Vertrages abrufbar. Schon deshalb müsse der Verbraucher den Vertrag widerrufen können.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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