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Der Verbraucher trägt das Risiko, wenn ihm ein von ihm beauftragter Anlageberater eine unwirtschaftliche Kapitalanlage vermittelt und hat deswegen keinen Schadensersatzanspruch gegen das das Anlagegeschäft finanzierende Kreditinstitut. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall vermittelte eine vom Kläger, einem Profisportler aus Lemgo, beauftragte Kapitalanlageberaterin dem Kläger zu Steuersparzwecken den kreditfinanzierten Erwerb von Immobilien. Durch ihre Vermittlung erwarb der Kläger mit einem vom beklagten Kreditinstitut aus Paderborn gewährten Darlehn Immobilien in Bad Lippspringe. Die Kapitalanlageberaterin fiel in
Das Oberlandesgericht Hamm hat das Schadensersatzbegehren des Klägers zurückgewiesen. Eine fehlerhafte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 15306
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