wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.01.2013
I-34 U 3/12 -

Finanzierendes Kreditinstitut haftet nicht für eine unwirtschaftliche, vom kundeneigenen Anlageberater vermittelte Kapitalanlage

Verbraucher trägt Risiko für Vermittlung unwirtschaftlicher Kapitalanlagen

Der Verbraucher trägt das Risiko, wenn ihm ein von ihm beauftragter Anlageberater eine unwirtschaftliche Kapitalanlage vermittelt und hat deswegen keinen Schadensersatzanspruch gegen das das Anlagegeschäft finanzierende Kreditinstitut. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Im zugrunde liegenden Streitfall vermittelte eine vom Kläger, einem Profisportler aus Lemgo, beauftragte Kapitalanlageberaterin dem Kläger zu Steuersparzwecken den kreditfinanzierten Erwerb von Immobilien. Durch ihre Vermittlung erwarb der Kläger mit einem vom beklagten Kreditinstitut aus Paderborn gewährten Darlehn Immobilien in Bad Lippspringe. Die Kapitalanlageberaterin fiel in Insolvenz. Der Kläger konnte die Immobilien nur zu einem seine Darlehnsverbindlichkeiten nicht abdeckenden Betrag veräußern. Er hat die gerichtliche Feststellung begehrt, dass er der Beklagten den restlichen Darlehnsbetrag in Höhe von ca. 115.000 Euro nicht zurückzuzahlen hat und gemeint, die Beklagte sei ebenfalls dafür verantwortlich, dass er den Kredit für ein unwirtschaftliches Anlagegeschäft aufgenommen habe.

OLG verneint Aufklärungspflichtverletzung seitens des beklagten Kreditinstituts

Das Oberlandesgericht Hamm hat das Schadensersatzbegehren des Klägers zurückgewiesen. Eine fehlerhafte Anlageberatung sei der Beklagten nicht vorzuwerfen. Bei der Kapitalanlage sei der Kläger durch die von ihm beauftragte Anlageberaterin und nicht durch die Beklagte beraten worden. Die Beklagte habe das Anlageobjekt nicht veräußert und nicht vertrieben. Ihre Kenntnis von einem unlauteren Vorgehen der Beraterin oder ihr unlauteres Zusammenwirken mit derselben seien nicht feststellbar. Die Beklagte hafte auch nicht aufgrund einer Aufklärungspflichtverletzung. Als finanzierendes Kreditinstitut habe die Beklagte den Kläger weder über Gefahren und Risiken bei der Verwendung des Darlehns noch darüber aufzuklären, ob das zu finanzierende Geschäft wirtschaftlich rentabel oder zweckmäßig sei. Der Kreditnehmer trage das Risiko einer für ihn unwirtschaftlichen Anlage. Die Voraussetzungen dafür, dass die Beklagte den Kläger abweichend von diesen Grundsätzen aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise habe aufklären müssen, lägen nicht vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_I-34-U-312_Finanzierendes-Kreditinstitut-haftet-nicht-fuer-eine-unwirtschaftlichevom-kundeneigenen-Anlageberater-vermittelte-Kapitalanlage~N15306

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15306 Dokument-Nr. 15306

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.