kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Kommt es in einem Hotel nach einem Umbau infolge einer fehlerhaften Programmierung des installierten Hotelaufzugs zu Personenschäden, haftet dem Grunde nach das vom Hotel mit dem Umbau beauftragte Generalunternehmen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall baute die beklagte Generalunternehmerin aus dem Ruhrgebiet im Auftrag eines Hoteliers ein ostdeutsches historisches Gebäude zu einem
Der Versicherer des Hoteliers zahlte den Hotelgästen Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Höhe von mehr als 360.000 Euro und verklagte die Generalunternehmerin auf Ersatz dieser Kosten.
Dem Grunde nach zu Recht, befand das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte insoweit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen. Die Werkleistung der Generalunternehmerin sei mangelhaft, weil die Aufzugssteuerung nicht sach- und fachgerecht programmiert war und nicht den maßgeblichen Regeln der Technik entsprach. Der
Über die Höhe der berechtigten Kosten konnten weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht eine Entscheidung treffen, insoweit sei weiterer Beweis zu erheben.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2011
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_I-21-U-16710_Fehlerhafte-Programmierung-des-Hotelaufzugs-Mit-Installationen-beauftragtes-Generalunternehmen-haftet-fuer-Personenschaeden~N12757
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12757
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.