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Ein deutsches Standesamt hat die inländische Geburt eines 12 Jahre alten Kindes im Geburtsregister zu beurkunden, wenn die inländische Geburt aber durch glaubhafte Aussagen der Eltern nachgewiesen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Kindesmutter über 6 Jahre nach der
Nachdem es weder dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 14107
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