wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.11.2008
I-13 U 81/08 -

OLG Hamm: Verhaltensregeln (FIS-Regeln) des Internationalen Skiverbandes sind rechtlich bindend

Der von hinten kommende Ski-Fahrer muss aufpassen und Abstand halten

Die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) sind bei Unfällen auf Skipisten rechtlich bindend. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war eine Frau auf einer Skipiste in Österreich mit einem jungen Mann zusammengestoßen und hatte sich dabei eine schwere Knieverletzung zugezogen. Die Skifahrerin war zuvor mit großen Bögen auf der Piste unterwegs, als der junge Mann versuchte, sie in kurzen schnellen Schwüngen zu überholen. Sie verklagte den jungen Mann auf Erstattung ihrer Behandlungskosten und verlangte Schmerzensgeld.

OLG: FIS-Regeln sind maßgebliches Verkehrsrecht

Das Oberlandesgericht Hamm gab der Freizeitsportlerin Recht. Der junge Mann habe den Skiunfall fahrlässig verursacht. Der dem Beklagten anzulastende Fahrlässigkeitsvorwurf beruhe darauf, dass dieser den Skiunfall durch unzureichende Beachtung der am Unfallort als Verkehrsrecht maßgeblichen FIS-Regeln verursacht habe. Der Beklagte habe die FIS-Regeln zum richtigen Überholen auf der Skipiste missachtet und daher sei es zu dem Zusammenstoß gekommen.

Verstoß gegen FIS-Regeln 3 und 4

Es handele sich um einem Verstoß gegen die FIS-Regeln 3 und 4. Denn danach hat der von hinten kommende Skifahrer seine Fahrspur so zu wählen, dass der vor ihm befindliche Skifahrer nicht gefährdet wird, und darf nur in einem so großen Abstand überholen, dass dem zu überholenden Skiläufer für alle seine Bewegungen genügend Raum bleibt. Der Beklagte hätte der Klägerin folglich genügend Raum für einen ungehinderten Linksschwung lassen müssen. Die Kollision beweise, dass er diesen Anforderungen nicht gerecht geworden ist, führte das Gericht aus.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2010
Quelle: ra-online, OLG Hamm (pt)

Vorinstanz:
  • Landgericht Essen, Urteil vom 07.04.2008
    [Aktenzeichen: 2 O 378/07]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_I-13-U-8108_OLG-Hamm-Verhaltensregeln-FIS-Regeln-des-Internationalen-Skiverbandes-sind-rechtlich-bindend~N9095

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9095 Dokument-Nr. 9095

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.