wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.08.2012
I-12 U 52/12 -

Saunabetreiber muss körperliches Wohlbefinden der Besucher nicht in engen Zeitabständen kontrollieren

Betreiber kann nicht für Saunaunfall mit Todesfolge haftbar gemacht werden

Der Betreiber einer Sauna ist nicht verpflichtet, zur Vermeidung von Unfällen beim Saunabetrieb das körperliche Wohlbefinden der Benutzer in engen Zeitabständen zu kontrollieren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und versagte den Hinterbliebenen, einer in einer Sauna verunfallten und an den Folgen verstorbenen Benutzerin, Schmerzensgeldansprüche.

Im zugrunde liegenden Fall hatte im März 2011eine 75 jährige, erfahrene Saunabenutzerin aus Witten die ortsansässige Sauna der beklagten Betreiberin besucht. Dabei erlitt sie in der 90 °C heißen Sauna einen Schwächeanfall, der mindestens 90 Minuten unentdeckt blieb. Sie zog sich Verbrennungen dritten Grades zu, an denen sie wenige Monate später verstarb. Die hinterbliebenen Kinder haben von der Betreiberin Schmerzensgeld verlangt, weil ihre Mutter bei regelmäßigen Kontrollgängen im Abstand von 30 Minuten keine tödlichen Verbrennungen erlitten hätte und die von der Betreiberin für den Saunabereich im mehrstündigen Abstand festgelegten Kontrollzeiten nicht ausreichend gewesen seien.

Saunabetreiber hat ihm obliegende Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten nicht verletzt

Dieser Ansicht widersprach das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit ein das Klagebegehren bereits abweisendes, erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Bochum. Die Beklagte habe keine ihr gegenüber der Verstorbenen obliegenden Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten verletzt. Die Sauna habe über einen Notschalter verfügt und sei nach ihrer technischen Ausstattung und Einrichtung gefahrlos nutzbar gewesen. Die von der Betreiberin festgelegten Kontrollzeiten seien nicht zu beanstanden. Nach der vorherrschenden Verkehrsauffassung sei der Betreiber einer Sauna nicht verpflichtet, in engen Zeitabständen regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um das körperliche Wohlbefinden der Saunabenutzer zu überwachen. Die Erwartungshaltung der Gäste gehe vielmehr dahin, die Sauna in Ruhe und ohne störende Einflüsse besuchen zu können. Die körperlichen Belastungen eines Saunabesuches seien dem Grunde nach allgemein bekannt. Insoweit müsse der Einzelne, der im Unterschied zum Betreiber seinen Gesundheitszustand einschätzen könne, selbst entscheiden, ob er sich den Belastungen aussetzen und das mit einem Saunabesuch verbundene gesundheitliche Risiko eingehen wolle.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_I-12-U-5212_Saunabetreiber-muss-koerperliches-Wohlbefinden-der-Besucher-nicht-in-engen-Zeitabstaenden-kontrollieren~N14695

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14695 Dokument-Nr. 14695

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.