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Ein vom Vater schwer sexuell missbrauchter Junge kann ein erhebliches Schmerzensgeld beanspruchen und seinen zivilrechtlichen Anspruch mithilfe der vom Strafrichter getroffenen tatsächlichen Feststellungen zum Tatgeschehen begründen. Nach der Beschlussfassung des Oberlandesgerichts Hamm kann dies rechtfertigen, dem zivilrechtlich beklagten Vater Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen die Schmerzensgeldforderung des missbrauchten Kindes weitgehend zu versagen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute 21 Jahre alte, im Ruhrgebiet lebende Kläger verlangt von seinem beklagten, heute 54 Jahre alten, inhaftierten Vater aus Bochum ein
Das Oberlandesgericht Hamm hat es abgelehnt, dem beklagten Vater
Anzahl und Schwere der im Strafurteil festgestellten Missbrauchstaten rechtfertigten bereits ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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