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Für einen Pedelec-Fahrer gilt der Vorrang bei Fußgängerüberwegen gemäß § 26 StVO nicht. Kommt es zu einer Kollision mit einem Pkw, so ist ihm ein Verstoß gegen § 10 StVO anzulasten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es auf einem
Das Landgericht Arnsberg gab der Klage teilweise statt. Es warf dem Kläger ein überwiegendes unfallursächliches Verschulden vor und entschied, dass die Beklagten wegen der verspäteten Reaktion zu einem Drittel für die Unfallfolgen haften müssen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers. Er hielt eine
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Eine höhere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2020
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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