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Wer seine Jacke mitsamt des Fahrzeugschlüssels in einer Gaststätte hängen lässt und geht, handelt grob fahrlässig und ist schadenersatzpflichtig. Denn dadurch wird das Risiko eines Diebstahls erhöht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2012 mietete sich ein Mann einen Wagen. Diesen lieh er wiederum, vom Mietvertrag gedeckt, einer Freundin aus. Die Freundin des Mieters fuhr mit dem Wagen in eine Stadt, um da Karneval zu feiern. Nach einer langen Nacht und Besuchen in mehreren Gaststätten fuhr die Frau mit einem Taxi nach Hause. Dabei vergaß sie ihre
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten der Versicherung. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn durch ihr Verhalten habe die Frau das Risiko eines Diebstahls maßgeblich erhöht.
Da die Versicherung den Schadenersatz geltend machte, so das Oberlandesgericht weiter, habe die Frau vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln müssen. Dadurch, dass sie ihre
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (zt/NJW-RR 2004, 1097/rb)
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Dokument-Nr. 18324
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