wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.04.2015
7 U 30/14 -

Kein Schmerzensgeld wegen posttraumatischer Belastungsstörung infolge Diebstahls von Hunden

Durch Wegnahme von Tieren psychisch vermittelte Gesundheitsschäden gehören zum allgemeinen Lebensrisiko

Einer Hundehalterin steht kein Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund einer durch den Diebstahl ihrer Tiere erlittenen posttraumatischen Belastungsstörung zu. Denn die durch die Wegnahme psychisch vermittelten Gesundheitsschäden gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Hundezüchterin erklärte sich im April 2011 dazu bereit, eine 1 bis 1 ½ jährige Jack Russel Hündin aufzunehmen. Die Züchterin kümmerte sich in der Folgezeit um das Tier. Im Juni 2011 warf die Hündin, nachdem sie von einem Rüden der Züchterin gedeckt wurde, drei Welpen. Auch um die Welpen kümmerte sich die Züchterin anschließend. In einer Nacht im August 2011 betrat die vormalige Halterin der Hündin das Gehöft der Züchterin und nahm die Hündin mitsamt der Welpen an sich. Sie führte später an, dass sie die Hunde aus den desolaten Haltungsbedingungen habe befreien wollen. Tatsächlich waren die Unterbringungen der Tiere aber beanstandungsfrei. Die Züchterin verklagte nach dem Zurückerhalt der Hunde die Diebin unter anderem auf Zahlung von Schmerzensgeld. Sie führte an, durch die Wegnahme der Hund eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten zu haben, die unter anderem medikamentös habe behandelt werden müssen und zu einer 12-monatigen Arbeitsunfähigkeit geführt habe.

Landgericht wies Schmerzensgeldklage ab

Das Landgericht Münster wies die Schmerzensgeldklage ab. Denn psychisch vermittelte Gesundheitsschäden, die auf die Entwendung von Tieren aus Stallungen eines Gehöfts zurückzuführen seien, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein.

Oberlandesgericht verneint ebenfalls Schmerzensgeldanspruch

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund der durch die Wegnahme der Hunde erlittenen posttraumatischen Belastungsstörung zu. Es sei zu beachten, dass Schockschäden aufgrund der Verletzung oder Tötung von Tieren kein Schmerzensgeld begründen. Derartige Beeinträchtigungen gehören zum allgemeinen Lebensrisiko (BGH, Urt. v. 20.03.2012 - VI ZR 114/11 -). Dies gelte in gleicher Weise für die infolge einer Wegnahme erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigungen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Münster, Urteil vom 18.03.2014
    [Aktenzeichen: 4 O 331/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2016, 91Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2016, Seite: 91

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_7-U-3014_Kein-Schmerzensgeld-wegen-posttraumatischer-Belastungsstoerung-infolge-Diebstahls-von-Hunden.news24865.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24865 Dokument-Nr. 24865

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.