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Wird eine SB-Tankstelle mit einem Nachtschalter so betrieben, dass das Bedienungspersonal um Mitternacht einen Schichtwechsel vollzieht, genügt ein vor dem Schichtwechsel durchgeführter Kontrollgang, um Gegenstände, über die Kunden stürzen könnten, vom Boden des Tankstellengeländes zu entfernen. Mit einer entsprechenden Anweisung zur Kontrolle und zur Beseitigung von Verunreinigungen kann ein Tankstellenbetreiber seine nächtliche Verkehrssicherungspficht erfüllen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Im vorliegenden Fall betankte die Klägerin ihr Fahrzeug, einen Dacia Prestige, in einer Nacht im Mai 2014 an einer SB-Tankstelle. Die der Beklagten gehörende Tankstelle wurde ab 22.00 Uhr abends mit einem Nachtschalter betrieben. Um Mitternacht wechselte das für die Bedienung vorgesehene Personal. Nachdem die Klägerin ihren Tankvorgang kurz nach Mitternacht beendet hatte, stürzte sie auf dem Weg vom Nachtschalter zu ihrem Fahrzeug. Dabei zog sie sich eine Oberarmfraktur zu, die operativ versorgt werden musste. Mit der Behauptung, eine auf dem Tankstellengelände herumliegende schwarze Plastikschlaufe eines Paketbindershabe ihren
Das Schadensersatzbegehren der Klägerin ist erfolglos geblieben. Nach der Anhörung der Parteien und der Vernehmung von Zeugen das Gericht keine
Nach der durchgeführten Beweisaufnahme sei es zweifelhaft geblieben, ob an der Unfallstelle - wie von der Klägerin behauptet - ein schwarzer Paketbinder in Form einer Schlaufe am Boden gelegen habe, in der sich die Klägerin mit ihrem Fuß verfangen habe und dann gestürzt sei. Der Paketbinder sei von einer Zeugin erstmals zufällig im Krankenhaus am Knöchel des linken Fußes der Klägerin bemerkt worden. Keiner der beim Unfallgeschehen Anwesenden habe ihn nach dem
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ ra-online
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Dokument-Nr. 23222
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