wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.02.2022
5 Ws 28/22 -

Gastroenteritis und Kolitis begründen für sich genommen auch bei Vorliegen einer Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung keine Ver­handlungs­unfähig­keit

Ansteckungsgefahr aufgrund Erkrankung kann mittels Schutzmaßnahmen begegnet werden

Eine Gastroenteritis und eine Kolitis begründen für sich genommen auch bei Vorliegen einer Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung keine Ver­handlungs­unfähig­keit. Sollte von der Erkrankung eine Ansteckungsgefahr ausgehen, kann dies mittels Schutzmaßnahmen begegnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2021 wies das Landgericht Essen die Berufung eines wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung Angeklagten zurück. Hintergrund dessen war die Versäumung der Berufungshauptverhandlung durch den Angeklagten. Gegen diese Entscheidung richtete sich der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der Angeklagte führte an, dass er wegen einer Gastroenteritis und Kolitis nicht zur Verhandlung habe erscheinen können. Als Nachweis legte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vor. Das Landgericht wies den Wiedereinsetzungsantrag zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Angeklagten.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine Verhandlungsunfähigkeit

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Antrag auf Wiedereinsetzung sei bereits unzulässig. Beruft sich ein Angeklagter auf eine Erkrankung, genüge es nicht, dass er ein Attest beibringt, in dem ihm eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt wird. Vielmehr müsse die Art der Erkrankung unter Angabe der Symptomatik angegeben werden. Aus der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ergebe sich nicht, welche konkreten körperlichen Beeinträchtigungen der Angeklagte im Zeitpunkt der Hauptverhandlung aufgewiesen hat. Eine Gastroenteritis und Kolitis sei nicht immer mit Erbrechen und Durchfall verbunden. Vielmehr könne der Charakter und der Schweregrad der Symptome variieren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2022
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_5-Ws-2822_Gastroenteritis-und-Kolitis-begruenden-fuer-sich-genommen-auch-bei-Vorliegen-einer-Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-keine-Verhandlungsunfaehigkeit.news31537.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31537 Dokument-Nr. 31537

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.