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Der Kinderzuschlag gemäß § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes ist unterhaltsrechtlich entsprechend der Regelung in § 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall nahm die Unterhaltsvorschusskasse einen Kindesvater auf Zahlung von
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27908
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