wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.04.2013
4 U 149/12 -

Werbung für "Original Spiruletten mit Gerstengras" und "über 7.000 Vitalstoffe" ist irreführend und unzulässig

Werbeaussage enthält unzulässige nährwertbezogene Angaben

Werbeaussagen, mit denen für "Original Spiruletten mit Gerstengras" in der Weise geworben wird, dass das Produkt "über 7.000 Vitalstoffe" enthält und Gerstengras "das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt" ist, sind irreführend und daher zu unterlassen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Essen ansässige Beklagte vertreibt über das Internet "Original Spiruletten mit Gerstengras" als Nahrungsergänzungsmittel. Diese bewarb sie u.a. mit den Aussagen, dass das Produkt "über 7.000 Vitalstoffe" enthalte und dass das Gerstengras "das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt" sei. Diese Werbung beanstandete der klagende Verband als unzutreffend und damit irreführend und hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Werbeaussage verstößt gegen Europäischen Health-Claim-Verordnung

Das Oberlandesgericht Hamm hat den Unterlassungsanspruch des Klägers bestätigt. Die streitgegenständlichen Werbeaussagen verstießen gegen Art. 8 der Europäischen Health Claim VO (HCVO), VO (EG) Nr. 1924/2006. Nach dieser Bestimmung dürften nährwertbezogene Angaben nur gemacht werden, wenn sie im Anhang der HCVO aufgeführt seien und den in der HCVO festgelegten Bedingungen entsprächen. Diesen Voraussetzungen genügten die beanstandeten Werbeaussagen nicht.

Werbeaussagen enthalten nährwertbezogene Angaben

Die Werbeaussagen enthielten nährwertbezogene Angaben. Als Nahrungsergänzungsmittel seien die "Original Spiruletten mit Gerstengras" Lebensmittel im Sinne der HCVO. Die Angabe, diese Spiruletten enthielten "so viele Vitalstoffe", sei nährwertbezogen, sie weise dem Produkt besondere positive Nährwerteigenschaften zu. Unter Vitalstoffen verstehe man alle vom menschlichen Körper benötigten bzw. der Gesundheit des Organismus förderlichen Substanzen, u.a. Ballaststoffe, Vitamine, Mineralstoffe und Enzyme. Ausgenommen seien nur Nährstoffe, die der direkten Energiezufuhr dienen.

Nährwertbezogener Begriff "Vitalstoffe" darf nicht verwendet werden

Die beanstandete nährwertbezogene Werbung der Beklagten sei gemäß Art. 8 Abs. 1 HCVO unzulässig. Der nährwertbezogene Begriff "Vitalstoffe" sei in der Anlage zur HCVO nicht aufgeführt und dürfe deswegen nicht verwandt werden. Er sei unspezifisch und für den wissenschaftlichen Gebrauch ungeeignet, weil er eine große Anzahl verschiedener Substanzen mit unterschiedlichen Wirkmechanismen zusammenfasse.

Notwendige wissenschaftliche Nachweise zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben liegen nicht vor

Außerdem entspreche die Werbung nicht den in der HCVO festgelegten Bedingungen. So habe die Beklagte bereits nicht vorgetragen, dass die in den Spiruletten enthaltenen und als Vitalstoffe bezeichneten Substanzen in einer für den Körper verfügbaren Form vorlägen, was gemäß Art. 5 Abs. 1 HCVO erforderlich sei. Zudem fehlten die gemäß Art. 6 Abs. 1 HCVO notwendigen wissenschaftlichen Nachweise zu den nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben der beanstandeten Werbung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_4-U-14912_Werbung-fuer-Original-Spiruletten-mit-Gerstengras-und-ueber-7000-Vitalstoffe-ist-irrefuehrend-und-unzulaessig~N16022

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16022 Dokument-Nr. 16022

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.