kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn auf der Vorderseite einer Müsliverpackung lediglich der Nährwert für eine zubereitete Portion angegeben wird. Die freiwillige Angabe des Nährwerts für das nicht zubereitete Produkt ist nicht erforderlich.
Der beklagte Hersteller des zugrunde liegenden Verfahrens vertreibt unter anderem ein Knuspermüsli. Auf der rechten Seite der
Das Landgericht Bielefeld hatte in seinem Urteil noch die Auffassung des klagenden Bundesverbandes der Verbaucherzentralen e.V. geteilt, dass nach den Regelungen der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), die in der Europäischen Union die Kennzeichnung von Lebensmitteln regelt, bei der Wiederholung der Nährwertangaben auf der Vorderseite der Energiewert zusätzlich je 100 Gramm bezogen auf das nicht zubereitete Produkt angegeben werden müsse.
Dieser Auffassung konnte sich das Oberlandesgericht Hamm nicht anschließen und wies deshalb auf die Berufung des beklagten Herstellers die Klage des Bundesverbandes ab. Im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage stellte das Oberlandesgericht heraus, dass die freiwillige, wiederholende Nährwertangabe auf der Vorderseite der
[...]
(3) Enthält die Kennzeichnung eines vorverpackten Lebensmittels die verpflichtende Nährwertdeklaration gemäß Absatz 1, so können die folgenden
a) der Brennwert oder
b) der Brennwert zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz.
[...]
[...]
(3) Der Brennwert und die Nährstoffmengen gemäß Artikel 30 Absätze 1 bis 5 sind diejenigen des Lebensmittels zum Zeitpunkt des Verkaufs. Gegebenenfalls können sich diese Informationen auf das zubereitete
[...]
[...]
(2) Der Brennwert und die Nährstoffmengen gemäß Artikel 30 Absätze 1 bis 5 sind je 100 g oder je 100 ml anzugeben.
[...]
[...]
(2) Abweichend von Artikel 32 Absatz 2 dürfen in den Fällen gemäß Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe b die Nährstoffmengen und/oder der Prozentsatz der in Anhang XIII Teil B festgelegten Referenzmengen lediglich je Portion oder je Verzehreinheit ausgedrückt werden.
[...]
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_4-U-13018_Naehrwertangaben-auf-Vorderseite-einer-Muesliverpackung-duerfen-sich-auf-Mischportion-aus-Muesli-und-fettarmer-Milch-beziehen~N27546
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 27546
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.