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Ein nicht vorbestrafter Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der bei einem vorsätzlich verkehrswidrigen Überholmanöver einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Verkehrsteilnehmer tödlich und drei weitere zum Teil schwer verletzt werden, kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zu bestrafen sein, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung auszusetzen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, das damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Ahaus und des Landgerichts Münster bestätigte.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der zur Tatzeit 37 Jahre alte Angeklagte aus Gelsenkirchen fuhr im Juni 2015 mit einem Lieferwagen IVEO Daily Pakete aus. Aus Richtung Ahaus-Wüllen kommend befuhr er die L 572 in Richtung Stadtlohn. Nach einem ersten verkehrswidrigen
Wegen dieser Tat verurteilte der Strafrichter des Amtsgerichts Ahaus den zwar verkehrsordnungswidrigkeitenrechtlich, aber nicht strafrechtlich vorbelasteten Angeklagten wegen fahrlässiger
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Münster bestätigte die zuständige kleine Strafkammer die Verurteilung und setzte die Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis auf gesetzlich zulässige Höchstfrist von fünf Jahren fest. Im Rahmen der Strafzumessung wies die kleine Strafkammer zur Begründung der versagten Strafaussetzung zur
Vor dem Hintergrund des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich maßgeblich aus der rücksichtslosen und risikobereiten Fahrweise des Angeklagten mit den darauf zurückzuführenden schweren Tatfolgen ergebe, rechtfertigten die zu seinen Gunsten sprechenden Umstände, insbesondere seine bisherige Unbestraftheit, keine
Die gegen das Berufungsurteil vom Angeklagten eingelegte Revision verwarf das Oberlandesgerichts Hamm als unbegründet. Die Überprüfung des Urteils ergab keinen Rechtsfehler zulasten des Angeklagten, so das Gericht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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