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Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass dann von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung auszugehen ist, wenn der Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % überschritten hat. Eine darauf folgende Verhängung eines Bußgeldes ist nicht zu beanstanden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der zur Tatzeit 55 Jahre alte Betroffene aus Höxter ist bereits mehrfach verkehrsrechtlich, u.a. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Erscheinung getreten. Im August 2015 befuhr er mit seinem Pkw Daimler Benz in Höxter innerorts die B 64 (Entlastungsstraße). Die
Den Verkehrsverstoß des Betroffenen ahndete das Amtsgericht Höxter mit einem
Die vom Betroffenen gegen seine Verurteilung eingelegte Rechtsbeschwerde verwarf das Oberlandesgericht Hamm als unbegründet. Der Betroffene sei zu Recht wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt worden, entschied das Gericht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handele vorsätzlich, wer die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 22713
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