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Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Abzug von Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut von einer Vergleichszahlung wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung bei der Zeichnung eines Schiffsfonds nicht gerechtfertigt ist.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens hatte das jetzt klagende Kreditinstitut zunächst in einem Vorprozess vor dem Landgericht Essen wegen angeblich fehlerhafter
Das Kreditinstitut zahlte an die Beklagte lediglich 3.248,16 Euro. Den Restbetrag behielt es als
Das Landgericht ist dieser Auffassung gefolgt. Deshalb hat es die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus dem gerichtlichen
Das Oberlandesgericht Hamm änderte auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Landgerichts und wies die Klage ab. Für das Kreditinstitut sei eindeutig erkennbar gewesen, dass die Vergleichssumme - soweit sie der Abgeltung des Anlageschadens und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten gedient habe - nicht der
Die steuerliche Konzeption des
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 26935
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