kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Gebäudeeigentümer macht sich nicht wegen Unterlassens strafbar, wenn er ein von Dritten an sein Haus angebrachtes Kennzeichen eines verbotenen Vereins nicht entfernt. Dabei spielt es keine Rolle, welche politische Einstellung der Gebäudeeigentümer hat. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1994 wurde an ein Haus in Niedersachsen ein ca. 2 x 3 Meter großes Bild angebracht. Dieses zeigte das Portrait eines beim Aufkleben von Plakaten für die PKK von einem Polizisten erschossenen Mannes. Zudem war auf dem Bild die Flagge einer zwischenzeitlich verbotenen
Das Landgericht Bielefeld sprach den Angeklagten frei. Ihm treffe keine strafrechtlich bewehrte Garantenpflicht zur Beseitigung des Bildes. Weder habe er das Bild selbst angefertigt noch sei er zum Zeitpunkt der Anfertigung in einer verantwortlichen Position innerhalb des Vereins gewesen. Gegen diese Entscheidung richtete sich nunmehr die Revision der Staatsanwaltschaft. Sie führte an, dass für die Strafbarkeit entscheidend sei, aus welchen Grund der Angeklagte das Bild weiterhin duldet.
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Den Angeklagten treffe ohne jeglichen Zweifel keine Garantenpflicht dahingehend, das im Jahr 1994 angebrachte Bild zu entfernen. Ein
Soweit die Staatsanwaltschaft entscheidend auf den Grund der Duldung des Bildes abstellen wollte, erteilte das Oberlandesgericht dem eine Absage. Dies würde nämlich im Ergebnis bedeuten, dass die Strafbarkeit des Angeklagten von dessen Einstellung bzw. die politische Ausrichtung des von ihm vertretenen Vereins abhängen soll. Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass letztendlich eine Gesinnung pönalisiert werden würde. Die politische Ausrichtung des Vereins, mithin die Gesinnung des Vereins bzw. dessen Mitglieder und des Angeklagten, soll darüber entscheiden, ob das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2021
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_3-RVs-4720_Keine-strafrechtliche-Verantwortlichkeit-des-Gebaeudeeigentuemers-fuer-von-Dritten-an-sein-Haus-angebrachte-Kennzeichen-verbotener-Vereine~N29732
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29732
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.