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Ein Grundstücksübertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB rückgängig gemacht werden, wenn das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien heillos zerrüttet ist und dem Übertragenden die Zerrüttung allein nicht anzulasten ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks einen schweren Herzinfarkt erlitten hatte und aufgrund dessen auf Pflege angewiesen war, schloss er mit seiner Schwester im November 2013 einen Grundstücksübertragungsvertrag mit
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gemäß § 313 Abs. 3 BGB ein Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks zu. Die Geschäftsgrundlage des Grundstücksübertragungsvertrags mit
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2023
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32648
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