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Der Verkäufer einer Immobilie muss den Käufer grundsätzlich nicht darauf hinweisen, dass er die Gebäudeversicherung gekündigt hat. Vielmehr muss sich der Käufer regelmäßig selbst um Versicherungsschutz bemühen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Februar 2017 ein Hausgrundstück verkauft. Der Käuferin wurde das Grundstück im April übergeben. Im Rahmen des Kaufs und der Übergabe informierten die Verkäufer die Käuferin nicht darüber, dass sie die bestehende
Das Landgericht Hagen wies die Schadensersatzklage ab. Seiner Auffassung nach haben die Beklagten nicht darüber informieren müssen, dass nach Übergabe des Grundstücks kein
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Klägerin zurückzuweisen. Ihr stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn die Beklagten haben weder für
Die Beklagten seien nach der Übergabe des Grundstücks nicht verpflichtet gewesen, so das Oberlandesgericht, für
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe den Beklagten auch keine Pflicht getroffen, die Klägerin über die gekündigte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27638
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