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Entzündet sich während einer Kfz-Reparatur Benzin von selbst und kommt es nachfolgend zu Brandschäden, so haftet dafür nicht die Privat-Haftpflichtversicherung. Es besteht kein Versicherungsschutz, da Schäden, die durch den Fahrzeuggebrauch verursacht werden, nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2013 nahm ein Fahrzeughalter an seinem Pkw in einer Lagerhalle Reparaturarbeiten vor. Dabei ließ er restliches
Das Landgericht Essen wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach seien die
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und beabsichtigte daher die Berufung des Fahrzeughalters zurückzuweisen. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Privat-Haftpflichtversicherung bestehe aufgrund der Versicherungsbedingungen nicht. Danach seien Schäden, die durch den
Reparaturen, so das Oberlandesgericht, bei denen sich die besonderen Gefahren des Kraftfahrzeugs auswirken, gehören zum Gebrauch des Kraftfahrzeugs. Im vorliegenden Fall habe sich eine spezifische Gefahr des Fahrzeugs verwirklicht, als sich im Rahmen der vom Fahrzeughalter durchgeführten Reparaturarbeiten das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26634
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