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Nimmt ein Autofahrer während des Fahrens sein Mobiltelefon in die Hand, um eine Notiz vom Display abzulesen, stellt dies eine Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO und daher eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein
Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den
Darüber hinaus werde das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15859
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