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Vor die Alternative "Zahlung oder Auszug" muss ein Ehepartner seinen geschiedenen, in der gemeinsamen Wohnung verbliebenden Partner stellen, um von ihm ein Nutzungsentgelt fordern zu können. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Familiengerichts Detmold entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die beteiligten geschiedenen
Das Zahlungsverlangen ist erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Voraussetzungen für einen Anspruch der Frau auf
Da die Frau eine derartig deutliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 17631
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