kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Betreiber eines Rodelhanges haftet für einen Unfall, der dadurch verursacht wird, dass Personen mit Autoschläuchen den Abhang hinunterrasen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatten 16 Personen mehrere Autoschläuche aneinandergebunden. Mit diesem Gefährt fuhren sie einen
Die Eltern des Kindes verklagten den Eigentümer des Rodelhangs und den Pächter auf Zahlung von Schmerzensgeld von insgesamt 18.000,- DM.
Das Oberlandesgericht Hamm gab ihrer Klage statt und sprach dem Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 DM zu. Die Pächterin habe die so genannte
Betreiber eines Wintersportgeländes haben für die Sicherung des Ski- bzw. Rodelverkehrs auf der Piste zu sorgen. Dabei seien nur diejenigen Gefahren ausgeschlossen, die dem Ski- bzw. Rodelsport in typischer Weise zu eigen seien und die der Wintersportler bewusst in Kauf nimmt, wie beispielsweise Geländeschwierigkeiten, Vereisungen, Buckel und Mulden oder schlechte Schneequalität (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 27.01.1999 - 13 U 120/98 -). Die Verwendung von aneinander gebundenen Autoschläuchen, die weder lenk- noch bremsbar seien, gingen bei weitem über die typischen Gefahren hinaus. Die Benutzung hätte daher untersagt werden müssen, meinte das Gericht.
Auch der Eigentümer des Rodelhangs hafte. Grundsätzlich könne zwar ein Grundstückseigentümer seine
Das Urteil ist aus dem Jahr 1999 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wintersport".
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2010
Quelle: ra-online (pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_13-U-9198_Autoschlaeuche-als-Schlitten-Pistenbetreiber-haftet-bei-Unfaellen-mit-Reifenflitzern~N9017
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9017
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.