kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wenn eine Reitschülerin in einer Reitstunde vom Pony rutscht, so haftet die Inhaberin der Reitschule nicht, weil sie die ihr obliegenden Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat und die als Reitlehrerin eingesetzte Aushilfe den Unfall nicht verschuldet hat. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Die seinerzeit fünfjährige Klägerin aus Soest nahm im September 2010 an einer Reitstunde für Kinder in der von der Beklagten am Möhnesee betriebenen
Das Gericht hat das Schadensersatzbegehren der Klägerin abgewiesen. Eine
Eine ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht habe die Beklagte nicht verletzt. Die Auswahl der mit dem Reitunterricht betrauten Aushilfe sei nicht zu beanstanden. Diese habe nach ihrem
Alter, Kenntnissen und Fähigkeiten die Reitstunde sachgerecht durchführen können. Die
Beklagte sei nicht gehalten gewesen, vor dem Reitunterricht mit Kindern generell deren Gesundheits- und Entwicklungsstand aufzuklären. Die Klägerin behaupte auch nicht,
körperlich oder psychisch nicht imstande gewesen zu sein, an der Reitstunde teilzunehmen. Sie hätte bereits vor der Reitstunde auf einem
Ein der Beklagten zuzurechnendes
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_12-U-13012_Inhaberin-einer-Reitschule-haftet-nicht-fuer-Unfall-einer-fuenfjaehrigen-Reitschuelerin~N15765
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15765
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.