kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein vermeintlicher Vater kann den für ein sog. "Kuckuckskind" geleisteten Unterhalt grundsätzlich erst dann erstattet verlangen, wenn die Vaterschaft des wirklichen Vaters in dem speziell dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Der Familiensenat des Oberlandesgerichts Hamm hat damit in zweiter Instanz die Berufung des Scheinvaters gegen ein die Zahlungsklage gegen den biologischen Vater abweisendes Urteil des Amtsgerichts Warendorf zurückgewiesen.
Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt: Der Kläger, zu dessen Gunsten bereits in einem früheren Verfahren gerichtlich festgestellt worden ist, dass er nicht der Vater des während seiner Ehe geborenen Kindes ist, kann den wirklichen Vater des Kindes erst dann wegen des von ihm gewährten Unterhalts in Anspruch nehmen, wenn die Vaterschaft des biologischen Vaters in dem speziell dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist. Diese Beschränkung des Anspruchsrechts des Scheinvaters ist nach der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung im Grundsatz nicht allein deshalb wegen Treuwidrigkeit ausgeschlossen, wenn die für das gerichtliche Vaterschaftsanerkennungsverfahren allein antragsberechtigten Personen, nämlich die Mutter des Kindes bzw. das volljährige Kind sowie der biologische Vater einen solchen Antrag auf Durchführung des gerichtlichen Verfahrens nicht stellen, obwohl alle Beteiligten davon ausgehen, dass der Beklagte auch tatsächlich der wirkliche Vater des Kindes ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2007
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_11-UF-21006_Scheinvater-kann-geleisteten-Unterhalt-fuer-Kuckuckskind-erst-verlangenwenn-Vaterschaft-des-leiblichen-Vaters-gerichtlich-festgestellt-ist~N4218
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 4218
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.