wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.05.2013
11 U 145/12 -

Stromversorger haftet nicht für einen Über­spannungs­schaden

Freilegen von Kabeln zu Kontrollzwecken für Stromanbieter wirtschaftlich nicht zumutbar

Ein Stromversorger haftet nicht für einen Über­spannungs­schaden des Kunden, weil er erdverlegte Kabel in dem von ihm betriebenen Stromnetz nicht in regelmäßigen Zeitabständen gewartet und kontrolliert hat. Dies entschied das Oberlandesgericht. Hamm.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagenden Eheleute aus Minden beziehen den Strom für das von ihnen bewohnte Hausgrundstück über erdverlegte Kabel von dem in Minden ansässigen beklagten Energieversorgungsunternehmen. Infolge einer Stromversorgungsstörung erlitten die Kläger am 22. September 2011 einen Überspannungsschaden, dessen Regulierung sie von der Beklagten verlangt haben.

Kläger verlangen Schadensersatz für Reparaturkosten

Vor ca. 20 Jahren war ein auf dem Grundstück der Kläger verlegtes Niederspannungskabel der Beklagten unbemerkt beschädigt worden. Bedingt hierdurch kam es am Schadenstag zu einer "Nullleiterunterbrechung", die den Schaden im Zusammentreffen mit einem Kurzschluss auslöste. Ihr Begehren auf Ersatz von Reparaturkoten in Höhe von ca. 4.500 Euro haben die Kläger damit begründet, dass die Beklagte das von ihr betriebene Stromnetz unzureichend kontrolliert und gewartet habe. Ihre Kontroll- und Wartungspflicht ergebe sich aus § 11 Energiewirtschaftsgesetz. Außerdem habe es die Beklagte versäumt, die Kläger auf den fehlenden Einbau von Überspannungsschutzmaßnahmenhinzuweisen.

Norm verlangt vom Betreiber keine nicht anlassbezogenen, regelmäßigen generellen Kontrollen der erdverlegten Stromkabel

Das Schadensersatzbegehren der Kläger blieb jedoch erfolglos. Nach der des Oberlandesgerichts Hamm kann der Beklagten keine für den Schaden der Kläger verantwortliche Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Nach § 11 Energiewirtschaftsgesetz sei ein Betreiber von Energieversorgungsnetzen zwar verpflichtet das Netz sicher zu betreiben und zu warten. Die Pflicht bestehe aber nur, soweit dies wirtschaftlich zumutbar sei. Die Norm verlange vom Betreiber keine nicht anlassbezogenen, regelmäßigen generellen Kontrollen der erdverlegten Stromkabel. Ein Freilegen der Kabel zum Zwecke ihrer Kontrolle sei wirtschaftlich nicht zumutbar, das gelte ebenfalls für eine Kontrolle mittels Isolationsmessungen. Die Beklagte hafte im vorliegenden Fall auch nicht, weil sie es versäumt habe, die Kläger auf die Gefahrenlage hinzuweisen. Über den Umfang der bei den Klägern konkret erforderlichen Sicherungsmaßnahmen habe die Beklagte nicht informieren müssen. Die Annahme einer derartigen Aufklärungspflicht sei zu weitreichend, weil sie von den beim jeweiligen Kunden vorhandenen technischen Geräten abhänge. Im Übrigen hätten die Kläger bereits nicht ausreichend dargetan, dass sie in Kenntnis der Gefahrenlage auf eigene Kosten Überspannungsschutzmaßnahmen installiert hätten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_11-U-14512_Stromversorger-haftet-nicht-fuer-einen-Ueberspannungsschaden.news16127.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16127 Dokument-Nr. 16127

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.