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Eine Hoferbenbestimmung kann bedeuten, dass ein zum Hoferben bestimmter Rechtsnachfolger Alleinerbe des Erblassers werden soll, wenn der landwirtschaftliche Betrieb die Hofeigenschaft im Sinne der Höfeordnung (HöfeO) verliert. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn ab.
Der im Januar 2016 im Alter von 93 Jahren verstorbene
Im Jahr 2005 schloss der
Nach dem Tode des Erblassers beantragte der Antragsteller das Ausstellen eines Hoffolgezeugnisses, nach welchem er mit dem im Jahr 2007 abgeschlossenen
Das Amtsgericht Paderborn (Landwirtschaftsgericht) folgte dem Antrag des Antragstellers und erachtete die zur Erteilung des begehrten Hoffolgezeugnisses erforderlichen Tatsachen für festgestellt. Es war der Auffassung, dass die aus dem Grundbucheintrag folgende Vermutung dafür, dass der Hof des Erblassers nach wie vor ein Hof im Sinne der HöfeO sei, nicht widerlegt sei. Es könne nicht festgestellt werden, dass die Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs durch eine endgültige Betriebsaufgabe verloren gegangen sei.
Das Oberlandesgericht Hamm überprüfte die erstinstanzliche Entscheidung aufgrund einer von der Antragsgegnerin erhobenen Beschwerde und änderte sie ab. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts könne dem Antragsteller kein Hoffolgezeugnis erteilt werden. Bei dem vom
Allerdings sei einem vom Antragsteller im vorliegenden Verfahren gestellten Hilfsantrag zu folgen, nach welchem der Antragsteller das Ausstellen eines Erbscheins beantrage, der ihn nach allgemeinem Erbrecht (und nicht nach dem Sondererbrecht der HöfeO) als Alleinerben ausweise. Die im notariellen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 25789
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