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Wird ein bereits verpachtetes Grundstück geteilt und an unterschiedliche Erwerber veräußert, bleibt der Pachtvertrag als einheitliches Vertragsverhältnis bestehen. In dieses treten die Erwerber als gemeinsam berechtigte Verpächter ein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte im Jahre 1997 eine Hofeigentümerin aus Selm dem beklagten
In der Folgezeit wurde das Pachtverhältnis mehrfach gekündigt, u.a. durch Schreiben eines Erwerbers vom 12. Oktober 2011. Dieser
Die Herausgabeklage war vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass alle Kläger berechtigt seien, den in Frage stehenden
Auf einen fehlenden schriftlichen Nachweis der Ermächtigung könne sich der Beklagte nicht berufen, weil er die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 15676
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