wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.06.2013
1 RBs 85/13 -

Bußgeld wegen Einfahrt in die Umweltzone ohne Plakette rechtmäßig

Vorschriften zur Umweltplakette verstoßen nicht gegen den grundgesetzlichen Gleichheitssatz

Wer in eine Umweltzone einfährt, ohne die erforderlich Plakette aufzuweisen, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld zahlen. Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG ist in den entsprechenden Vorschriften nicht zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer befuhr mit seinem PKW eine Umweltzone, ohne die dafür erforderliche Plakette aufzuweisen. Er sollte daher ein Bußgeld zahlen. Der Autofahrer weigerte sich jedoch dem nachzukommen. Denn seiner Meinung nach verstoßen die Vorschriften zu der Umweltplakette angesichts der vielen Ausnahmen gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz

Das Oberlandesgericht Hamm führte aus, dass durch Art. 3 Abs. 1 GG wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Verschiedenheit und Eigenart ungleich zu behandeln sei. Dieser allgemeine Gleichheitssatz sei verletzt, wenn kurzgesagt eine Maßnahme als willkürlich bezeichnet werden muss. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Denn die Zulassung der Einfahrt in Umweltzonen nur für bestimmte Fahrzeuge, die einen geringen Schadstoffaustausch aufweisen, sei mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

Sachlicher Grund für Differenzierung bestand

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe ein sachlicher Grund für die Differenzierung zwischen Fahrzeugen mit und solchen ohne Plakette vorgelegen. Denn die in den Vorschriften zur Umweltplakette vorgenommene Differenzierung sei geeignet die Luftqualität zu verbessern (vgl. VG Stuttgart, Urt.v. 16.06.2009 - 6 K 1387/09).

Keine willkürliche Ungleichbehandlung

Von einer willkürlichen Ungleichbehandlung habe daher keine Rede sein können, so das Oberlandesgericht. Soweit für bestimmte Fahrzeuge das Befahren der Umweltzone ohne Plakette gestattet ist, beruhe dies im Wesentlichen auf Ausnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen und deshalb auf einem sachlichen Differenzierungsgrund beruhen. Die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht für Oldtimer sowie für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge haben ihre Ursache darin, dass Oldtimerfahrzeuge eher selten im Straßenverkehr vorkommen und Bevölkerungsgruppen, die aufgrund ihrer geringen finanziellen Möglichkeit sich kein plakettgeeignetes Fahrzeug leisten können, eine gewisse Mobilität wenigstens mit zwei- bzw. dreirädrigen Fahrzeugen ermöglicht werden soll.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Dortmund, Urteil
    [Aktenzeichen: 732 OWi 71/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NStZ-RR 2013, 356Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR), Jahrgang: 2013, Seite: 356

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_1-RBs-8513_Bussgeld-wegen-Einfahrt-in-die-Umweltzone-ohne-Plakette-rechtmaessig~N17338

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17338 Dokument-Nr. 17338

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.