wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.03.2013
1 RBs 24/13 -

Geldbuße und Fahrverbot für die Teilnahme an illegalem Autorennen

Fahrverhalten der Jugendlichen ist als verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung einzustufen

Die Verurteilung eines Auszubildenden zu einer Geldbuße von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot wegen Teilnahme an einem illegalen Autorennen ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund.

Der Betroffene des zugrunde liegenden Streitfalls, der eine Ausbildung zum Mechatroniker absolviert, hatte sich am Abend des 29. April 2012 an einem auf der Robert-Schuman-Straße und der Konrad-Zuse-Straße in Dortmund ausgetragenen illegalen Autorennen beteiligt. Zusammen mit mindestens drei weiteren Fahrzeugen fuhr er auf diesen Straßen mit einem BMW mehrfach im Kreis, wobei die Fahrzeuge stark beschleunigten. Dies konnte von mehreren Zeugen beobachtet werden. Im Bußgeldverfahren hat der Betroffene seine Teilnahme an einem Autorennen bestritten und erklärt, er habe sich mit zwei Fahrern der anderen Fahrzeuge nur getroffen, um sich „getunte“ Pkw anzusehen.

OLG: Urteil des Amtsgerichts lässt keine Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen

Das Amtsgericht hat den Betroffenen aufgrund von Zeugenaussagen wegen Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen zu der in der Bußgeldkatalogverordnung für Verstöße dieser Art vorgesehenen Regelbuße verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamm hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Das angefochtene Urteil lasse keine Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen.

Vom Amtsgericht angeordnete Rechtsfolgen entsprechen der Sach- und Rechtslage

Das vom Amtsgericht festgestellte Fahrverhalten sei ein verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Der Betroffene sei in einer Gruppe von mehreren Fahrzeugen zwei- bis viermal im Kreis gefahren, die Fahrzeuge hätten stark beschleunigt, seien hohe Geschwindigkeiten gefahren, ohne dass es zu Überholmanövern gekommen sei. Dass es den beteiligten Fahrern auch um das für ein Rennen maßgebliche Ermitteln eines Siegers gegangen sei, ergebe sich aus dem Gesamtzusammenhang des Urteils. Der Betroffene selbst habe nicht vorgetragen, die Beteiligten hätten die beschriebene Fahrweise lediglich „aus Vergnügen“ an den Tag gelegt. Einer vorherigen Absprache aller Beteiligten zu einem Rennen bedürfe es nicht. Die vom Amtsgericht angeordneten Rechtsfolgen entsprächen der Sach- und Rechtslage. Gründe, von der Regelbuße nach dem Bußgeldkatalog abzusehen, habe das Amtsgericht zu Recht nicht festgestellt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_1-RBs-2413_Geldbusse-und-Fahrverbot-fuer-die-Teilnahme-an-illegalem-Autorennen~N15641

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15641 Dokument-Nr. 15641

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.