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Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 01.03.2022
6 U 15/21 -

Beförderungs­verweigerung wegen Reiseunfähigkeit: Reisebedingungen sehen Kapitänsentscheid vor

Unzulässigkeit der Beförderungs­verweigerung bei fehlendem Kapitänsentscheid

Sehen die Reisebedingungen vor, dass eine Beförderungs­verweigerung wegen Reiseunfähigkeit die Entscheidung des Kapitäns erfordert, kann einem Reisenden die Mitnahme nicht von der Reiseveranstalterin allein wegen angeblicher Reiseunfähigkeit verweigert werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Ehepaar hatte für November und Dezember 2019 eine Kreuzfahrt gebucht. Da der Ehemann beim morgendlichen Check-In in keinem guten gesundheitlichen Zustand war, wurde er in das örtliche Krankenhaus verbracht. Der Ehemann litt an Krebs und war auf einen Rollstuhl angewiesen. Am Tag des Check-In klagte er über Kopfschmerzen und Schwindel. Zudem war er zeitlich und örtlich desorientiert. Sein Arzt in der Heimat hatte ihm zuvor Reisefähigkeit attestiert. Auch das örtliche Krankenhaus sah keine Reiseunfähigkeit nachdem sich sein Zustand deutlich gebessert hatte. Dennoch wurde ihm die Mitreise von der Reiseveranstalterin verweigert. Seine Ehefrau klagte nachfolgend unter anderem auf Erstattung des Reisepreises. Das Landgericht Hamburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Reiseveranstalterin.

Anspruch auf Erstattung des Reisepreises

Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Klägerin stehe der Anspruch auf Erstattung des Reisepreises zu. Wegen der verweigerten Mitnahme des Ehemanns der Klägerin habe ein Reisemangel vorgelegen. Die Beklagte sei nicht berechtigt gewesen, dem Ehemann die Reise zu verweigern. Zum einen sei nicht von einer Reiseunfähigkeit des Ehemanns der Klägerin auszugehen. Zum anderen sei zu beachten, dass die Reisebedingungen eine Entscheidung des Kapitäns vorsehe. Eine solcher Kapitänsentscheid habe aber nicht vorgelegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2022
Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (zt/RRa 2022, 138/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.01.2021
    [Aktenzeichen: 329 O 48/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2022, 138Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2022, Seite: 138

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