wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 30.03.2023
15 U 63/22 -

Werbung eines Mobilfunkanbieters mit Begriff "D-Netz" ist nicht irreführend

D-Netz als Sammelbegriff für heutige Netze der Telekom und Vodafone

Wirbt ein Mobilfunkanbieter mit dem Begriff "D-Netz" so liegt darin keine Irreführung der Verbraucher. Der Sammelbegriff "D-Netz" meint die heutigen Netze der Telekom und Vodafone. Wer den Begriff nicht kennt, unterliegt auch keiner Fehlvorstellung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit einem Eilantrag beim Landgericht Hamburg sollte einem Mobilfunkanbieter im Mai 2022 unter anderem untersagt werden, mit dem Begriff "D-Netz" zu werben. Da es ein solches Netz nicht gibt, sah man darin einen Wettbewerbsverstoß. Das Landgericht erließt eine entsprechende einstweilige Verfügung, wogegen sich die Berufung des Mobilfunkanbieters richtete.

Keine Irreführung durch Werbung mit "D-Netz"

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Mobilfunkanbieters. Die Werbung mit "D-Netz" sei nicht irreführend. Der Begriff "D-Netz" werde vom allgemeinen Publikum der Mobilfunknutzer zutreffend als Sammelbegriff für die heutigen Netze der Telekom und Vodafone verstanden. Da der Mobilfunkanbieter seinen Kunden Verträge im heutigen Telekom- oder Vodafone-Netz anbietet, sei die Werbung nicht irreführend. Auch wenn es heute kein D-Netz in diesem Sinne mehr gibt und auch nie gab. Gemeint seien offensichtlich die Netze von Telekom und Vodafone und so werde die Angabe vom Verkehr auch verstanden.

Unbekanntheit des Begriffs "D-Netz" unerheblich

Zwar möge jüngeren Verbrauchern der Begriff "D-Netz" unbekannt sein, so das Oberlandesgericht. Trotzdem werde keine rechtlich relevante Fehlvorstellung erzeugt. Wer den Begriff "D-Netz" nicht kennt, werde mit ihm schlicht gar nichts anfangen können. Wenn sich Kunden unter "D-Netz" nichts vorstellen können, veranlasse sie die Werbung nicht zu einem Vertragsschluss. Sie werden nicht kaufentscheidend irregeführt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2023
Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 20.06.2022
    [Aktenzeichen: 403 HKO 79/22]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamburg_15-U-6322_Werbung-eines-Mobilfunkanbieters-mit-Begriff-D-Netz-ist-nicht-irrefuehrend~N32948

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32948 Dokument-Nr. 32948

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.