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Verhindert ein Augenarzt bei einer Augenoperation nicht, dass ein ca. 2 cm langer Nylonfaden in das Auge gerät, so begründet dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 EUR, wenn der Patient dadurch 10 Wochen an starken Schmerzen leidet sowie das Auge geschwollen ist und tränt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1998 unterzog sich eine Frau bei einer
Das Landgericht Gießen nahm ein
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der Beklagten sei vorzuwerfen gewesen, dass sie es nicht verhindert habe, dass ein Nylonfaden in das operierte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23458
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