kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Leidet eine Patientin nach einem außereuropäischen Aufenthalt an Fieber und Durchfall, muss ein Bereitschaftsarzt die Möglichkeit einer Malaria-Erkrankung in Betracht ziehen. Tut er dies nicht und veranlasst er insbesondere nicht die Einweisung der Patientin in ein Krankenhaus zwecks Blut- und Stuhluntersuchung, kann er auf Zahlung von Schmerzensgeld haften. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Reise durch das südliche Afrika im Jahr 2002 traten bei einer Frau während eines Aufenthalts in einem Hotelzimmer einer deutschen Stadt
Das Landgericht Frankfurt a.M. gab der Schmerzensgeldklage statt. Dem Beklagten sei ein Befunderhebungsfehler vorzuwerfen. Er hätte die Klägerin selbst mit der Verdachtsdiagnose eines gastrointestinalen Infekts in ein Krankenhaus einweisen müssen. Gegen diese Entscheidung legte der Beklagte Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Beklagten zurück. Der Klägerin stehe ein Schmerzensgeldanspruch zu, da dem Beklagten ein
Es liege nach Ansicht des Oberlandesgerichts ein vorwerfbarer
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei dem Beklagten eine mangelnde therapeutische Aufklärung vorzuwerfen. Er hätte angesichts der Symptome dafür Sorge tragen müssen, dass die Klägerin in ein Krankenhaus eingewiesen wird. Es sei eine Blut- und Stuhluntersuchung zur Abklärung der vom Beklagten angenommenen Diagnose eines Magen-Darm-Infekts dringend erforderlich gewesen.
Der Klägerin sei kein Mitverschulden anzulasten, so das Oberlandesgericht, weil sie vor ihrem Aufenthalt in Afrika keine Malaria-Prophylaxe vorgenommen habe. Es mache für das Rechtsverhältnis zwischen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_8-U-22811_Bereitschaftsarzt-wegen-fehlender-Erkennung-einer-Malaria-Erkrankung-zur-Zahlung-von-Schmerzensgeld-verurteilt~N26169
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 26169
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.